Regelung Arbeitsstunden wg. COVID 19 im Jahr 2020

Nach Vorstandsbeschluss vom 03.11.2020 tritt folgende Regelung der zu leistenden Arbeitsstunden für das Jahr 2020 in Kraft:

  • Die für aktive Mitglieder zu leistenden 35 Arbeitsstunden werden dieses Jahr wegen der COVID-19 Pandemie auf 20 Stunden reduziert.
  • Die für Senioren zu leistenden 7 Arbeitsstunden werden dieses Jahr wegen der COVID-19 Pandemie auf 0 Stunden reduziert.

Der Vorstand

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