Bekanntmachung vom 19.11.2019

Hofheim, 18.11.2019

Bekanntmachungen

  1. Bis auf weiteres dürfen Mitglieder die Sachkunde haben, aber kein Schießstand Aufsichtskurs, Standaufsicht im Rahmen der normalen Schießzeiten leisten und unter Einhaltung der Aufsichtsregeln.
  2. Ab sofort tritt die Verhaltensregel bei Unfällen in Kraft. Diese hängt am schwarzen Brett und liegt im Auswertraum aus.
  3. Beim Schießen mit Vereinswaffen, darf nur beim Verein gekaufte Fabrik Munition verschossen werden. Selbstgeladene Munition darf nicht benutzt werden.
  4. Es muss darauf geachtet werden, dass nur noch leere und abgeschossene Hülsen in die Alt-Metall Tonnen kommen. De-laborierte Hülsen mit nicht abgeschossenen Zündhütchen dürfen nicht dort entsorgt werden, genauso dürfen keine volle Patronen, Papier und Plastik dort entsorgt werden.
  5. Es werden alle Mitglieder angehalten, die Schießstände, den Clubraum, die Küche und auch die Toiletten ordentlich zu hinterlassen. Wer Dreck macht kann auch diesen entfernen.
  6. Ab sofort können und sollen sich alle Mitglieder, die befähigt sind Standaufsicht zu machen, sich auf der Homepage der SG-Hofheim in den Aufsichtskalender für die nächsten 3 Monate im Voraus eintragen. Sollte ein Schütze dann verhindert sein, muss er sich selbst um Ersatz kümmern. 1 Monat vor Ende des Quartals, muss dann erneut für das nächste Quartal geplant werden.

Hofheim, 18.11.2019 Der Vorstand

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