Probetraining

Die SG-Hofheim bietet allen geeigneten Interessenten die Möglichkeit, diesen hochinteressanten Sport kennenzulernen und problemlos und sicher zu praktizieren.

Schießen ist mehr als ein Hobby – Schießen ist eine Philosophie.
Schießen verlangt Konzentration, physische und psychische Körperbeherrschung und natürlich eine ruhige Hand.

Schießen ist hervorragend geeignet vom Alltag abzuschalten, schafft eine solide Basis für die mentale Ausgewogenheit und macht gleichzeitig auch noch Spaß.

Der Schießbetrieb erfolgt streng nach den Sicherheitsbestimmungen des Vereins sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine erfahrene und fachkundige Schießstandaufsicht ist für den reibungslosen und unfallfreien Ablauf des Schießens verantwortlich. Ein Training ohne die fachgerechte Anleitung und ohne Aufsicht eines Profis ist nicht zulässig.

Um ein Probetraining zu vereinbaren, kommen Sie einfach während der Trainingszeiten im Schützenhaus vorbei oder kontaktieren uns per Mail an info at sg-hofheim1971 dot de
Ab welchem Alter welche Waffenart geschossen werden darf, entnehmen Sie bitte der unteren Tabelle.
Unsere Trainingszeiten sind:

Montags          18°° – 19°°Uhr (Jugendtraining) (findet derzeit nicht statt)
Dienstags        19°° – 21°°Uhr
Donnerstags   19°° – 21°°Uhr
Samstags        15°° – 17°° Uhr

Wann dürfen Minderjährige schießen? (§ 27 Abs. 3 WaffenG)
Alter: unter 12 Jahren 12 – 14 Jahre 14 – 16 Jahre über 16 Jahre
Druckluft-
Federdruck-
und CO²
Waffen
nur mit
schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit
der Eltern und
behördliche
Erlaubnis*
+ Obhut
mit
schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit
der Eltern
+ Obhut
mit
schriftlicher
Erlaubnis
der Eltern
erlaubt
andere
(„scharfe“)
Schusswaffen
verboten nur mit
schriftlicher
Erlaubnis oder
Anwesenheit
der Eltern und
behördliche
Erlaubnis*
+ Obhut
mit
schriftlicher
Erlaubnis
der Eltern
erlaubt
+ Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson
* Behördliche Erlaubnis = Ausnahme vom Alterserfordernis (Einzelerlaubnis)

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